Letzte Aktualisierung
3
. März 2014

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Sie widmet sich ausschließlich dem Thema:

Heimerziehung in der Nachkriegszeit bis in die siebziger Jahre.
Ein unrühmliches Kapitel in der Sozialgeschichte der Bundesrepublik Deutschland

In Petitionen an den Deutschen Bundestag und durch Vortrag vor dem Petitionsausschuss haben ehemalige Heimkinder die Anerkennung als Opfer von Menschenrechtsverletzungen und die Ächtung der erlittenen Misshandlungen während des Heimaufenthaltes in der Nachkriegszeit bis in die 70er-Jahre gefordert. In den Berichten Betroffener ist die Rede von schweren Misshandlungen, Demütigungen, Prügeln, sexuellem Missbrauch, vom Einsperren in sogenannten Besinnungszimmern (mit Holzpritsche und einem Blecheimer für die Notdurft möblierten Einzelzellen), von Kinderarbeit und erzwungener unbezahlter Arbeit Jugendlicher. Aus vielen Berichten geht auch hervor, dass Bildung und Ausbildung häufig verweigert und nur in seltenen Fällen gefördert wurden. „Erziehung durch Arbeit“ war die verbreitete Grundhaltung in der Fürsorgeerziehung, verschärft durch die Idee, erst den Willen des Jugendlichen brechen zu müssen, um ihn danach gezielt – meint den Gesellschaftlichen Normen konform – wieder aufzurichten und zu einem funktionierenden Mitglied der Gesellschaft zu formen, mit fragwürdigem Erfolg. Nicht Förderung, sondern Forderung war die Devise, gebrochene Biografien waren die Folge.

Wer solches in der Vergangenheit erlebt hat, trägt in der Gegenwart die Verantwortung, Mahner zu sein. Die als Kind am eigenen Leib erfahrene Missachtung der Menschenrechte bedingt eine intensive Betrachtung der Situation der Kinder und Jugendlichen in der Gegenwart und verlangt danach, die Wahrung der Menschenrechte für alle Kinder zu befördern und durchsetzen zu helfen.

Eine Verletzung der Menschenrechte beginnt da, wo eine Gesellschaft die aktive Verwirklichung und Wahrnehmung der Menschenrechte durch das Individuum nicht ausdrücklich fördert. Die Gesellschaft – als Solidargemeinschaft in Sachen Menschenrechte – hat dafür Sorge zu tragen, dass es jeder und jedem dieser Schutzbefohlenen jederzeit ermöglicht wird, ihre/seine Menschenrechte aktiv wahrzunehmen, oder dass ihnen die dafür erforderlichen Hilfen angeboten werden.



Einen Fragebogen zum Heimaufenthalt finden Sie hier



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Michael-Peter Schiltsky

An der Kirche 15

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